Als Fotograf verarbeite ich regelmäßig Fotos von Kindern und Erwachsenen. Bei Fotos handelt es sich in der Regel um personenbezogene Daten, da Personen auf Bildern identifizierbar sind. Deshalb unterliegt die Verarbeitung und Weitergabe dieser Fotos den Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie dem Kunsturhebergesetz (KUG).
1. Fotos sind personenbezogene Daten
Nach Art. 4 Nr. 1 DSGVO sind personenbezogene Daten alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare Person beziehen. Dazu gehören auch Fotos, auf denen Personen erkennbar sind. Deshalb dürfen solche Bilder nicht frei für jeden zugänglich sein.
2. Verarbeitung nur mit Rechtsgrundlage
Nach Art. 6 Abs. 1 DSGVO ist die Verarbeitung personenbezogener Daten nur erlaubt, wenn eine Rechtsgrundlage vorliegt.
Bei Fotografen ist das in der Regel:
ein Vertrag / Auftrag (z. B. Shooting, Event, Kindergarten, Verein)
eine Einwilligung der abgebildeten Person bzw. der Eltern bei Kindern
oder die Veröffentlichung nach § 22 Kunsturhebergesetz (KUG), wenn eine Einwilligung vorliegt
Das bedeutet: Nicht jede Person darf automatisch Zugriff auf alle Fotos bekommen, sondern nur die Personen, die dazu berechtigt sind (z. B. Kunden, Eltern, Mitglieder eines Vereins).
3. Datenschutz-Grundsätze (Art. 5 DSGVO)
Nach Art. 5 DSGVO müssen personenbezogene Daten:
zweckgebunden verarbeitet werden
auf das notwendige Maß beschränkt werden
vor unbefugtem Zugriff geschützt werden
Wenn also ein Fotoordner online bereitgestellt wird, muss sichergestellt sein, dass nur berechtigte Personen Zugriff erhalten.
Deshalb wird vor der Freigabe geprüft, ob eine Person zum Beispiel:
Kunde ist
Mitglied im Verein ist
Elternteil eines fotografierten Kindes ist
eine Zugriffsberechtigung erhalten hat
Diese Prüfung dient dem Schutz der abgebildeten Personen.
4. Schutz vor unbefugtem Zugriff
Nach Art. 32 DSGVO müssen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen getroffen werden, um personenbezogene Daten zu schützen.
Dazu gehört z. B.:
passwortgeschützte Online-Galerien
individuelle Freigaben
Prüfung von Namen oder Mitgliedschaft
keine öffentliche Freigabe von Kinderfotos
Die Zugangskontrolle zum Fotoordner ist somit eine Datenschutz-Sicherheitsmaßnahme.
5. Fotos von Kindern (besonders sensibel)
Fotos von Kindern sind datenschutzrechtlich besonders sensibel. Deshalb muss hier besonders darauf geachtet werden, dass keine unbefugten Personen Zugriff auf die Bilder erhalten.
Die Zugangsbeschränkung dient also auch dem Schutz der Persönlichkeitsrechte der Kinder.